Allgemeine Geschäftsbedingungen, Mietbedingungen & Wiederruf
EventsMove – WiP MoveNet Service / eventsmove.de
Stand: April 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Vermietungen, Lieferungen und sonstigen Leistungen von EventsMove – WiP MoveNet Service, handelnd unter eventsmove.de, gegenüber Kundinnen und Kunden.
Sie gelten insbesondere für die Vermietung von Eventinventar, Faltpavillons, Bierzeltgarnituren, Zubehör, Technik sowie ergänzende Leistungen wie Lieferung, Abholung, Auf- und Abbau.
Abweichende Bedingungen des Mieters gelten nur, wenn ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt wurde. Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder in der Auftragsbestätigung gehen diesen AGB vor.
2. Angebot und Vertragsschluss
Die Darstellung von Produkten und Leistungen auf der Website, in Anzeigen, Preislisten oder Nachrichten stellt kein verbindliches Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Anfrage.
Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Vermieter die Buchung oder Anfrage in Textform bestätigt, ein Angebot annimmt oder die Mietgegenstände übergibt.
Der Vermieter ist berechtigt, Anfragen abzulehnen, insbesondere bei fehlender Verfügbarkeit, unklaren Einsatzangaben oder offenen Forderungen aus früheren Aufträgen.
3. Mietgegenstand
Vermietet werden ausschließlich die im Angebot, in der Auftragsbestätigung, Rechnung oder im Übergabeprotokoll bezeichneten Gegenstände und Leistungen.
Die Mietgegenstände bleiben Eigentum des Vermieters. Eine Weitergabe, Untervermietung oder Überlassung an Dritte ist ohne vorherige Zustimmung nicht zulässig.
4. Mietzeitraum und Mieteinheit
Soweit nichts anderes vereinbart ist, gilt:
1 Mieteinheit = 2 Tage
Maßgeblich sind die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung vereinbarten Termine für Übergabe, Nutzung und Rückgabe.
Eine Verlängerung der Mietdauer bedarf der vorherigen Zustimmung des Vermieters. Bei verspäteter Rückgabe kann der zusätzliche Zeitraum nachberechnet werden. Weitergehende Ansprüche wegen daraus entstehender Schäden oder Folgeaufwände bleiben vorbehalten.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder auf der Website genannten Preise.
Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen vorab zu 100 % per Überweisung zu begleichen. Erst nach vollständigem Zahlungseingang gilt der Termin als verbindlich reserviert und bestätigt.
Sofern ausnahmsweise eine Zahlung nach Leistungserbringung vereinbart wurde, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 7 Werktagen nach Erhalt oder Zusendung der Rechnung zu begleichen.
Der Vermieter ist berechtigt, die Übergabe oder Leistungserbringung bis zur vollständigen Zahlung zurückzuhalten.
6. Kaution
Der Vermieter kann für einzelne Mietgegenstände oder Aufträge eine Kaution verlangen. Die Höhe ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder der Rechnung.
Die Kaution dient als Sicherheit insbesondere für Schäden, Verlust, Fehlteile, übermäßige Verschmutzung, verspätete Rückgabe oder sonstige Pflichtverletzungen des Mieters.
Die Rückzahlung erfolgt nach ordnungsgemäßer Rückgabe und Prüfung der Mietgegenstände. Offene Forderungen können mit der Kaution verrechnet werden.
7. Lieferung und Abholung
Lieferung und Abholung erfolgen nach Vereinbarung.
Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung bis zur Bordsteinkante bzw. bis zu einem mit dem Fahrzeug sicher erreichbaren Übergabepunkt. Besondere Tragewege, Treppen, schwer zugängliche Aufbauorte, fehlende Parkmöglichkeiten oder Wartezeiten sind vorab mitzuteilen und können gesondert berechnet werden.
Der Mieter hat sicherzustellen, dass der Einsatzort erreichbar ist und die Übergabe, Nutzung sowie Abholung ordnungsgemäß möglich sind.
Kann eine Lieferung oder Abholung aus Gründen, die der Mieter zu vertreten hat, nicht oder nur mit Mehraufwand erfolgen, kann dieser Mehraufwand gesondert berechnet werden.
8. Auf- und Abbau
Sofern kein Aufbau- oder Komplettservice vereinbart wurde, ist der Mieter für den sachgerechten und sicheren Auf- und Abbau selbst verantwortlich.
Der Mieter hat Mietgegenstände, insbesondere Pavillons und Zelte, passend zum Einsatzort und zur Wetterlage sicher zu verwenden und ausreichend zu sichern.
9. Übergabe und Prüfung
Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände bei Übergabe auf Vollständigkeit, erkennbare Schäden und ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen.
Festgestellte Mängel oder Vorschäden sind unverzüglich mitzuteilen und können im Übergabeprotokoll dokumentiert werden. Erfolgt keine Beanstandung, gelten die Mietgegenstände im Rahmen der erkennbaren Umstände als ordnungsgemäß übernommen.
Der Vermieter kann bei Übergabe die Vorlage eines Ausweises verlangen.
10. Nutzungspflichten
Die Mietgegenstände sind pfleglich und ausschließlich für den vereinbarten Zweck zu nutzen.
Nicht erlaubt sind insbesondere:
- unsachgemäßer oder zweckwidriger Gebrauch
- Überlastung
- dauerhafte Veränderungen
- Bohren, Nageln, Lackieren, Tackern oder stark haftendes Bekleben
- offenes Feuer oder starke Hitzeeinwirkung an empfindlichen Mietgegenständen
- Nutzung ohne ausreichende Sicherung gegen Witterungseinflüsse, sofern dies erforderlich ist
Dekorationen sind nur zulässig, wenn dadurch keine Schäden, Rückstände, Verfärbungen oder Sicherheitsrisiken entstehen.
11. Rückgabe
Die Rückgabe hat vollständig und im vertragsgemäßen Zustand zu erfolgen.
Normale Gebrauchsspuren, die durch üblichen und ordnungsgemäßen Gebrauch entstehen, stellen keinen Schaden dar. Übermäßige Verschmutzungen, Kleberückstände, Brandspuren, Löcher, Risse, verbogene Teile, Stockflecken, Beschriftungen oder fehlende Teile gelten nicht als normale Gebrauchsspuren.
Der Vermieter ist berechtigt, die Mietgegenstände nach Rückgabe innerhalb angemessener Frist auch auf verdeckte oder nicht sofort erkennbare Schäden und Fehlmengen zu prüfen und diese nachzumelden.
12. Haftung des Mieters / Entschädigung
Der Mieter haftet ab Übergabe bis zur ordnungsgemäßen Rückgabe für Schäden, Verlust, Fehlteile und unsachgemäße Nutzung der Mietgegenstände, soweit er diese zu vertreten hat.
Bei Beschädigung oder Verlust kann der Vermieter die erforderlichen Reparaturkosten, Reinigungskosten, Wiederbeschaffungskosten, Wertminderung sowie notwendige Nebenaufwendungen geltend machen.
Ist eine Reparatur wirtschaftlich nicht sinnvoll oder nicht möglich, kann Ersatz in Höhe des Wiederbeschaffungswertes verlangt werden.
Dem Mieter bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Eine solche Öffnung ist bei pauschalierten Ersatz- oder Entschädigungsklauseln in AGB rechtlich wesentlich.
13. Stornierung durch den Mieter
Stornierungen bedürfen der Textform.
Eine kostenfreie Stornierung ist bis spätestens 3 Tage vor der vereinbarten Leistungserbringung möglich.
Erfolgt die Stornierung innerhalb von 3 Tagen vor Leistungserbringung, ist der Vermieter berechtigt, 20 % des Gesamtbetrages als pauschalen Ausgleich für bereits erfolgte Reservierung, Zusammenstellung, Disposition, organisatorische Vorbereitung und bereits angefallenen möglichen Aufwand einzubehalten bzw. zu berechnen.
Dem Mieter bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand bzw. Schaden entstanden ist. Das ist bei vorformulierten Pauschalen in AGB rechtlich relevant.
14. Nichtabnahme / erfolglose Anlieferung
Ist eine Übergabe, Lieferung oder Leistungserbringung zum vereinbarten Termin aus Gründen nicht möglich, die der Mieter zu vertreten hat, insbesondere wegen Abwesenheit, fehlendem Zugang oder unzutreffenden Angaben, bleibt der Vergütungsanspruch im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften bestehen.
Zusätzliche Anfahrten, Wartezeiten, Rücktransporte oder sonstiger Mehraufwand können gesondert berechnet werden.
Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder nur ein geringerer Aufwand entstanden ist.
15. Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Vermieter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Im Übrigen ist die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Ein vollständiger Haftungsausschluss auch für Körper-, Gesundheits- oder grob fahrlässig verursachte Schäden wäre in AGB unzulässig.
16. Rücktritt oder außerordentliche Kündigung durch den Vermieter
Der Vermieter ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder diesen außerordentlich zu kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, insbesondere wenn:
- fällige Zahlungen trotz Fristsetzung nicht geleistet werden,
- wesentliche Angaben zum Einsatzort oder zur Nutzung unzutreffend oder unvollständig sind,
- eine missbräuchliche, unsachgemäße oder sicherheitsgefährdende Nutzung zu erwarten ist.
Bereits entstandene Ansprüche des Vermieters bleiben unberührt.
17. Verbraucherinformationen / Widerruf
Bei Verträgen mit Verbrauchern, die im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, bestehen gesetzliche Informationspflichten. Je nach Vertragsart kann außerdem ein Widerrufsrecht bestehen; es gibt aber gesetzliche Ausnahmen, etwa in bestimmten Fällen terminbezogener Freizeitbetätigungen. Ob diese Ausnahme im Einzelfall wirklich greift, sollte anhand deines konkreten Buchungsmodells geprüft werden.
18. Datenschutz und Kommunikation
Angebote, Rechnungen, Auftragsbestätigungen und sonstige vertragsrelevante Unterlagen dürfen in Textform, insbesondere per E-Mail oder Messenger, übermittelt werden, soweit keine strengere Form gesetzlich vorgeschrieben ist.
Es gilt ergänzend die Datenschutzerklärung auf eventsmove.de.
19. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt deutsches Recht.
Ist der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Vermieters. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Zuständigkeitsregelungen.
20. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Verbraucherinformationen / Widerruf
Verbraucherinformationen
Bei Verträgen mit Verbraucherinnen und Verbrauchern, die per E-Mail, Telefon, WhatsApp, Kontaktformular oder über sonstige Fernkommunikationsmittel geschlossen werden, gelten die gesetzlichen Informationspflichten. Maßgeblich sind insbesondere § 312d BGB sowie Art. 246a EGBGB.
Hinweis zum Widerrufsrecht
Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, soweit keine gesetzliche Ausnahme eingreift. Ob im konkreten Einzelfall ein Widerrufsrecht besteht oder ausgeschlossen ist, richtet sich nach der Art der gebuchten Leistung und den gesetzlichen Vorschriften. Maßgeblich ist insbesondere § 312g BGB.